Hier erläutern wir unsere An- und Abfahrtskosten genauer:

Sofern Sie bei uns eine Lohnleistung beauftragt haben, wird die An- und Abfahrt über die Arbeitszeit welche nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt wird, abgerechnet. Als Maßstab für die Abfahrt, wird die Dauer der Anfahrt zugrunde gelegt.

Sollten Sie bei uns eine Pauschal-Leistung beauftragt haben, gilt folgende Staffelung für die Fahrtkostenpauschale (Angaben in Netto):

  • Hügelsheim, Baden-Airpark, Schiftung = 5€
  • Wintersdorf, Iffezheim, Sandweier, Tiefenau, Kartung, Sinzheim, Halberstung, Witstung, Leiberstung, Schwarzach/Rheinmünster, Stollhofen, Grünfeld, Söllingen = 10€
  • Plittersdorf, Ottersdorf, Rastatt, Niederbühl, Förch, Haueneberstein, Oos, Winden, Vormberg, Müllhofen, Weitenung, Vimbuch, Kinzhurst, Hildmannsfeld, Greffern = 15€
  • Weitere Staffelungen auf Anfrage